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Fachkraft zur Durchführung von Täter*innenarbeit im Kontext häuslicher Gewalt (30h/Woche)by Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg
Basic Data
application deadline
31.12.2024
start date
01.01.2025
offer type
full-time employment
job location
Cottbus
required german language skills
C2: Approximately mother tongue knowledge
courses of study
Social Work
Job Description
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Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg
location
Marienstr. 6, 03046 Cottbus, Brandenburg, Deutschland
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company profile
Die Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg bietet seit 2020 Beratung sowie ein soziales Gruppentraining für Menschen an, die Gewalt innerhalb ihrer (Ex-) Partnerschaft verübt haben. Mittlerweile verfügen wir über Standorte in Potsdam, Oranienburg und Cottbus. Da wir die einzige Täter*innenarbeitseinrichtung des Bundeslandes sind, beraten wir darüber hinaus je nach Kapazität auch mobil, z. B. in Eberswalde, Frankfurt (Oder) oder Brandenburg an der Havel. Finanziert wird die Beratungsstelle über das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg.
Wir verstehen unsere Arbeit als Opferschutz und als wichtigen Bestandteil der Umsetzung der Istanbul Konvention. Dabei arbeiten wir nach dem Standard der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG TätHG e.V.), sodass all unsere Gespräche und Sitzungen von zwei Fachkräften (stets ein Mann* und eine Frau*) angeleitet werden. Die Beraterin und der Berater weisen Abschlüsse in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder Psychologie vor und sind weitergebildet im Bereich der Gewaltprävention und Täter*innenarbeit.
Als Klienten und Klientinnen aufgenommen werden volljährige Personen, die im Land Brandenburg gemeldet sind und eine Bereitschaft zeigen, aktiv an ihrem Verhalten zu arbeiten. Das Programm wird im Gruppensetting (bis zu 12 Teilnehmende, immer geschlechtergetrennt) durchgeführt und umfasst 25 zweistündige Sitzungen in einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten. Darüber hinaus werden Einzelgespräche im Aufnahmeverfahren durchgeführt.
Das übergeordnete Ziel unserer Beratung ist, dass die Klient*innen Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen und sozial adäquate Handlungsalternativen zur Konfliktlösung erlernen.
Mehr Informationen zu unseren Beratungsinhalten und zu der Täter*innenarbeit vermitteln wir Ihnen gerne in einem persönlichen Austausch.
Wir verstehen unsere Arbeit als Opferschutz und als wichtigen Bestandteil der Umsetzung der Istanbul Konvention. Dabei arbeiten wir nach dem Standard der Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. (BAG TätHG e.V.), sodass all unsere Gespräche und Sitzungen von zwei Fachkräften (stets ein Mann* und eine Frau*) angeleitet werden. Die Beraterin und der Berater weisen Abschlüsse in Sozialpädagogik, Sozialer Arbeit oder Psychologie vor und sind weitergebildet im Bereich der Gewaltprävention und Täter*innenarbeit.
Als Klienten und Klientinnen aufgenommen werden volljährige Personen, die im Land Brandenburg gemeldet sind und eine Bereitschaft zeigen, aktiv an ihrem Verhalten zu arbeiten. Das Programm wird im Gruppensetting (bis zu 12 Teilnehmende, immer geschlechtergetrennt) durchgeführt und umfasst 25 zweistündige Sitzungen in einem Zeitraum von fünf bis sechs Monaten. Darüber hinaus werden Einzelgespräche im Aufnahmeverfahren durchgeführt.
Das übergeordnete Ziel unserer Beratung ist, dass die Klient*innen Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen und sozial adäquate Handlungsalternativen zur Konfliktlösung erlernen.
Mehr Informationen zu unseren Beratungsinhalten und zu der Täter*innenarbeit vermitteln wir Ihnen gerne in einem persönlichen Austausch.